Das ist wohl eine gute Frage. Die Feuerwehr Rappoltenkirchen ist, wie die meisten Feuerwehren in Österreich, eine Freiwillige Feuerwehr. Sie besteht aus zahlreichen Bewohnern des Ortes , die – freiwillig und somit unbezahlt – für das Wohl aller anderen sorgen und in Not geratenen Menschen helfen.
Die Freiwillige Feuerwehr ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und ist daher verpflichtet sich an gesetzliche Bestimmungen zu halten. So wird z.B. Schutzbekleidungsstandard oder Mindestausrüstung vorgeschrieben. Unsere Ausrüstung wird auch regelmäßig gewartet und überprüft. Einige Ausrüstungsgegenstände (Helme, Gurte…) haben sogar eine begrenzte Gebrauchsdauer und müssen alleine aus diesem Grund erneuert werden.
Die Anforderungen an die Feuerwehr und auch die technischen Geräte haben sich sehr verändert. Ohne modernste technische Ausrüstung kann einerseits der Einsatz nicht mehr positiv erledigt und andererseits der persönliche Schutz der Feuerwehrkameraden nicht ausreichend gewährleistet werden.
Was es bedeutet Feuerwehrfrau/Feuerwehrmann zu sein ist leicht erklärt. Wir Feuerwehrkameraden sind zu jeder Tages- und Nachtzeit, an jedem Tag der Woche (also auch am Wochenende) bereit unentgeltlich zu helfen. Um es uns auch in Zukunft zu ermöglichen, unseren Mitmenschen – und vielleicht auch einmal Ihnen – optimal helfen zu können, benötigen wir Ihre Spenden, damit wir notwendige Ausrüstung und Fahrzeuge ankaufen können.
Wir sind zur jeder Zeit bereit, für Sie durchs Feuer zu gehen und auch unsere Gesundheit zu riskieren – um Ihnen zu helfen!!
Wir hoffen, dass auch Sie bereit sind, unsere Gefahr zu verringern, indem Sie uns durch Ihre Spende beim Ankauf erforderlicher Rettungsgeräte unterstützen.
Bankverbindung:
Freiwillige Feuerwehr Rappoltenkirchen
AT66 3288 0000 0241 4548
Spendenbestätigung
Natürlich stellt Ihnen die Feuerwehr auf Verlangen eine Spendenquittung aus. Sie können seit Anfang 2012 als Privatperson Spenden an die Freiwillige Feuerwehr beim Finanzamt steuerlich melden.
- Es sind Spenden begünstigt, die ab dem 1. Jänner 2012 gegeben werden (maßgeblich Valutatag).
- Es sind nur Spenden an Freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände begünstigt.
- Nicht begünstigt sind Spenden an Betriebsfeuerwehren (auch wenn freiwillig) und Berufsfeuerwehren.
- Ebenso nicht begünstigt sind Spenden an nahe stehende Vereine (Kameradschaftsvereine, Museumsverein u.ä.).
- Unterabschnittskommandanten, Abschnittsfeuerwehrkommanden oder Bezirksfeuerwehrkommanden sind Teile (Untergliederungen) des Landesfeuerwehrverbandes und demnach ebenfalls spendenbegünstigte Empfänger.
- Der Spender kann während eines Kalenderjahres bis zu 10% seines Einkommens des Vorjahres (Netto nach Abzug Sozialversicherung, sonstiger Werbungskosten und Sonderausgaben, aber vor Abzug von Lohn- und Einkommensteuer) steuerbegünstigt spenden. In diese 10% sind jedoch alle Spenden an spendenbegünstigte Organisationen zusammen zu rechnen.
- Dem Spender ist eine Spendenquittung auszustellen, welche dieser auf Verlangen dem Finanzamt vorzulegen hat.