14.03.2022 – Waldbrandverordnung
Im gesamten Verwaltungsbezirk Tulln sind das Rauchen sowie jegliches Feuerentzünden im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten.
Hinweis:
Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Wind- verhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.