Feuerwerk

Alljährlich efreuen sich viele Menschen zum Jahreswechsel an den vielen bunten und imposanten Feuerwerken. Die meisten dieser Feuerwerke werden privat gezündet. Dabei kommt es leider immer wieder zu schweren Unfällen und Bränden. So hat vergangenes Jahr eine Feuerwerksrakete kurz nach Mitternacht zu einem Heckenbrand in Öpping geführt.

Damit aus einer rauschenden Sylvesternacht nicht plötzlich ein flammendes Inferno wird möchten wir Sie auf einige grundlegende Regeln beim Umgang mit Feuerwerkskörpern hinweisen.

Gerade in der Sylvesternacht wird ausgiebig gefeiert. Doch Alkohol und Feuerwerk vertragen sich nicht. Unter Alkoholeinfluß ist eine sachgemäße Bedienung nicht mehr möglich. Es fallen Hemmschwellen und man ist bereit ein viel zu großes Risiko einzugehen.

Daher – Überlassen sie das Zünden eines Feuerwerkes lieber nüchternen Personen und genießen Sie es als Zuschauer.

Beim Entzünden eines Feuerwerks sind die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Altersvorschriften einzuhalten.

  • Gebrauchsanleitungen beachten!
  • Halten Sie sich als Zuschauer beim Böller- oder Raketenschießen in größerer Entfernung und keinesfalls in Schussrichtung der Feuerwerkskörper auf.
  • Raketen nur aus „Startrampen“ abfeuern: am besten fest verankerte Röhren oder evt. Flaschen verwenden. 
  • Knallkörper nie in geschlossenen Behältern oder in Flaschen zünden -extreme Splittergefahr!
  • Achten Sie auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen und Gebäuden. Nehmen Sie Rücksicht auf Menschen, aber auch Tiere.
  • Denken Sie daran, dass durch Raketen und Knallkörper auch Kleider entzündet werden können. 
  • Besondere Vorsicht auch bei sogenannten Babyraketen, die zu Augenverletzungen führen können: Nie über die vermeintlich nicht gezündete Rakete beugen!
  • Versuchen Sie keinesfalls „Blindgänger“ erneut zu zünden, sondern machen Sie diese – nachdem mindestens fünf Minuten verstrichen sind -mit Schnee oder Wasser unbrauchbar.
  • Die Herstellung von Feuerwerkskörpern in Eigenregie und das Kombinieren (Bündeln) von mehreren Feuerwerkskörpern ist besonders gefährlich und verursacht oft schwere Unfälle.
  • Feuerwerk soll grundsätzlich nicht in Kinderhände gelangen! Auchfür Kinder zulässiges Feuerwerk nur unter Aufsicht von Erwachsenen verwenden!
  • Knallkörper nicht in Innenräumen (z.B. auch Parkgaragen) zünden!
  • Auf eine freie Schussbahn achten. Niemals in Richtung von Buschwerk, Windschutzgürteln oder Gebäuden abfeuern
  • Stellen Sie Löschmittel bereit