Waldbrandverordnung

Gregory fire queensland

In allen Waldgebieten des jeweiligen Verwaltungsbezirkes und in dessen Gefährdungsbereich (Nähe des Waldrandes) sind brandgefährliche Handlungen (wie zB das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer) verboten.

Vor allem ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände wie Zündhölzer und Rauchwaren, sowie Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung!) im Waldbereich wegzuwerfen.


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